Lebens-/Rentenversicherung



 

Die Auswahl ist groß und die Ausgestaltung bietet noch viel mehr an Möglichkeiten. Wünschen Sie eine reine Risikoversicherung von einem günstigen Direktanbieter oder ein Produkt zur Altersversorgung mit staatlichen Förderungen? Wollen Sie die Beiträge von der Steuer absetzen?Als Zertifizierte Finanzplaner (FH Frankfurt) können wir keine pauschalen Antworten auf diese Fragen abgeben. Wir suchen immer die für Sie passenden Lösungen auf Ihre speziellen Anforderungen.

Folgende Arten von Verträgen gibt es:

 

Basisrentenversicherung



Sie wird auch Rürup oder Schicht 1 genannt. Sie wurde mit dem Alterseinkünftegesetz ab 2005 neu in die Produktlandschaft eingeführt.Die Beiträge in die Basisrentenversicherung können, sofern die Höchstgrenzen beachtet werden, von der Steuer abgesetzt werden. Steuerlich abzugsfähig im Jahr 2007 sind 64 % der eingezahlten Beiträge, dieser Prozentsatz steigt bis 2015 jedes Jahr um 2 % (also 2008 sind es 66 %). Danach steigt der Satz um 1 % und ist im Jahr 2025 bei 100 %. Eine Berufsunfähigkeitsrente kann integriert werden, wenn mehr als 50 % der Beiträge in den Altersvorsorgevertrag fließen. Eine sehr intelligente Variante, da der komplette Beitrag steuerlich absetzbar ist.

Weitere Infos bei Punkt „Berufsunfähigkeitsrente“. In der Auszahlung werden diese Renten nach § 22 EStG Sonstige Einkünfte (Leibrenten) besteuert.



Altersvorsorge
Das neue Steuersparmodel

Riester-Rente

Dieses staatliche Förderprogramm wurde eingeführt, da das gesetzliche Rentenniveau abgesenkt wurde. Um einen Teil dieser Lücke zu füllen wurden Anreize in Form von Zulagen und Steuervorteilen geschaffen, damit die Bürger einen Anreiz haben privat vorzusorgen.

So sehen die Zulagen aus:

 

Grundzulage: 154,- €/Jahr

Zulage pro Kind:
bis 2008 geboren 185,- €/Jahr
ab 2008 geboren 300,- €/Jahr

Ab dem Jahr 2008 gibt es auch einen sogenannten Berufseinsteigerbonus von einmalig 200 Euro für alle unter 25-jährigen.

 

Um die Zulagen zu erhalten, müssen 4 % vom Bruttoeinkommen bzw. Rentenversicherungspflichtigen Einkommen des Vorjahres einbezahlt werden, maximal förderfähig sind 2.100 € pro Jahr.

 

Steuervorteile:

Auch diese sind in Rahmen der Riester Rente möglich. Eine Berechnung erstellen wir gerne auf Anfrage.

 

Wohnriester:

Das Eigenheimrentengesetz gilt ab 2008. Darin ist geregelt, dass selbstgenutztes Wohneigentum in die Riester-Förderung integriert ist. Wer einen Riestervertrag anspart, kann dieses Geld nun auch zum Kauf oder zur Entschuldung des Wohneigentums verwenden.

 

Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit:

In einem Riester Vertrag kann jetzt auch eine Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit integriert werden, die Versicherung zahlt die Beiträge für Sie weiter im Falle einer Berufsunfähigkeit.

 

Beispiel:

Unmittelbar Förderberechtigt, 1 Kind

Einkommen Vorjahr: 40.000 €, davon 4 Prozent sind 1.600 Euro, hiervon sind die erhaltenen Zulagen abzuziehen (154 € Grundzulage und 300 € Kinderzulage), das bedeutet 1.146 € pro Jahr oder 95,50 € monatlicher Zahlbeitrag um die vollen Zulagen zu erhalten. Darüber hinaus sind noch beachtliche Steuervorteile möglich.



Mehr erfahren

Für eine Beratung oder Berechnung stehen wir gerne für Sie bereit!

Harald Eder